Betriebliche Altersversorgung – Sichern Sie Ihre Rentenansprüche

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Bestandteil ihrer Altersvorsorge. Doch bei Änderungen im Arbeitsverhältnis oder beim Eintritt in den Ruhestand treten oft rechtliche Fragen auf. Unsere Kanzlei Goldhammer & Selter unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Was umfasst die betriebliche Altersversorgung?

Die betriebliche Altersversorgung umfasst verschiedene Modelle, darunter:

  • Direktzusagen des Arbeitgebers,
  • Unterstützungskassen,
  • Pensionsfonds und
  • Direktversicherungen.

All diese Modelle führen zu Rentenansprüchen, die entweder durch den Arbeitgeber oder eine Versicherung im Rentenalter ausgezahlt werden. Doch gerade bei Änderungen im Arbeitsverhältnis – sei es durch Kündigung, Aufhebungsverträge oder Insolvenz – kommt es oft zu Unsicherheiten oder sogar Streitigkeiten über die Höhe und Auszahlung der Ansprüche.

Ihre Rechte bei der betriebliche Altersversorgung

Sie haben Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, die in verschiedenen Formen bestehen kann, wie etwa Direktzusagen oder Pensionsfonds. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers treten häufig Probleme auf. Doch Ihre Ansprüche bleiben geschützt.

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 21.01.2020 – 3 AZR 206/18) bestätigte, dass Rentenansprüche auch bei Insolvenz des Arbeitgebers nicht erlöschen. Ihre Altersvorsorge bleibt sicher, selbst bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens.

Unterstützung bei der Auszahlung

Häufig kommt es zu Streitigkeiten über die Höhe der Rentenansprüche oder Anpassungsprüfungen. Das BAG (Urteil vom 20.02.2018 – 3 AZR 142/16) stellte klar, dass Arbeitnehmer, die vor Renteneintritt aus dem Unternehmen ausscheiden, weiterhin Anspruch auf die bAV haben.

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche korrekt durchzusetzen, sei es bei falschen Berechnungen oder fehlender Anpassung der Rentenleistungen.

Warum Goldhammer & Selter?

Unsere Anwälte, Ali Goldhammer und Christoph Selter, bieten Ihnen kompetente Beratung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Wir sichern Ihre Anwartschaften, prüfen Anpassungen und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber oder Versicherungsträger.

Jetzt beraten lassen!

Lassen Sie uns Ihre Ansprüche prüfen und sichern. Kontaktieren Sie uns heute und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.